Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.021.218,72 Euro – unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von 530,83 Euro, sowie nach den im Jahresabschluss mit 2.000.000,00 Euro ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von 2.021.749,55 Euro) – wie folgt zu verwenden:

Über die Verwendung des Jahresüberschusses soll entsprechend des Vorschlags des Vorstandes in einer gesonderten Vertreterversammlung abgestimmt werden, die im IV. Quartal 2020 stattfinden wird, wenn die Entwicklung der Covid-19-Pandemie es zulässt.

Hinweis:
Wir haben im vorliegenden Geschäftsreport auf einen vollständigen Abdruck des Jahresabschlusses gemäß § 328 Abs. 1 HGB verzichtet. Wir weisen darauf hin, dass der Prüfungsverband für den vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Die Offenlegung des Jahresabschlusses in gesetzlich vorgeschriebener Form erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Die Offenlegung ist noch nicht erfolgt.