Erfahren. Aufmerksam.
Der Aufsichtsrat unserer Genossenschaft hat im Interesse der Mitglieder den Vorstand zu beraten, zu beaufsichtigen und überwacht umfassend die Geschäftsführung durch den Vorstand. Dies geschieht in regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand in der Gesamtheit des Aufsichtsrates und in einzelnen Ausschüssen, wie dem Kreditausschuss (Kreditvergabe), dem Personalausschuss (Personalentscheidungen) und dem Banksteuerungsausschuss (Ergebnisse und Vorausschau). Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen (die Beratung über die Ergebnisse der gesetzlichen Prüfungen erfolgt im Prüfungsausschuss) und der Vertreterversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Er leitet im Rahmen der Vertreterversammlung die Abstimmungen zur Genehmigung des Jahresabschlusses und zur Gewinnverwendung, einschließlich der Auszahlung einer Dividende.
Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen über ausreichende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse für ihre Aufgaben verfügen. Die einzelnen Aufgaben des Aufsichtsrates ergeben sich aus den §§ 38 – 40 GenG, aus der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung der Volksbank Dresden-Bautzen eG aus mindestens sechs, höchstens 18 Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder soll durch drei teilbar sein.
Aktuell besteht der Aufsichtsrat der Volksbank Dresden-Bautzen eG aus zwölf gewählten Mitgliedern. Das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds beginnt mit dem Schluss der Vertreterversammlung, die die Wahl vorgenommen hat, und endet am Schluss der Vertreterversammlung, die für das dritte Geschäftsjahr nach der Wahl stattfindet; hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, mitgerechnet.
Jährlich scheidet ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder aus. Für das Ausscheiden ist die Amtsdauer maßgebend; bei gleicher Amtsdauer entscheidet das Los. Die Wiederwahl ist zulässig. Dabei können Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, nicht in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Vorname Nachname | Tätigkeit | Ort |
Hagen Döhl (Vorsitzender) | Gesellschafter Döhl & Kollegen – Rechtsanwälte | Hoyerswerda |
Dr. Andreas Brzezinski (Stellvertreter) | Hauptgeschäftsführer, Handwerkskammer Dresden | Dresden |
Thomas Beck | Gartenbauingenieur (FH), Inhaber Obsthof Beck | Dresden |
Andreas Breuer | Geschäftsführer Klixer Recycling und Service GmbH | Großdubrau OT Klix |
Thomas Dietrich | Geschäftsführer, Bau Dresden-Gruna GmbH | Dresden |
Ina Tittel | Geschäftsführende Gesellschafterin, FEWES Feinmechanische Werkstätten | Schlottwitz |
Robert Gülde | Geschäftsführer Oberlausitzer Agrar GmbH | Großpostwitz |
Reno Jahn | Geschäftsführer Bauplanung Jahn | Pulsnitz |
Jeannette Knull | Geschäftsführerin Intecon Steuerberatungsgesellschaft GmbH | Kamenz |
Thilo Mühle | Geschäftsführer, Mühle-Glashütte GmbH | Glashütte |
Marlen Reppe | Geschäftsführerin Monroe Veranstaltungen | Bautzen |
Heiko Thonig | Geschäftsführer Thonig Haustechnik | Taubenheim |
Mit der Vertreterversammlung am 4. Juni 2025 scheiden die Aufsichtsratsmitglieder Frau Ina Tittel, Herr Andreas Breuer, Herr Thomas Dietrich und Herr Heiko Thonig turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl von Ina Tittel und Heiko Thonig ist zulässig und wird den Vertretern vorgeschlagen. Weiterhin schlagen wir die Neuwahl von Herrn Johannes Dittrich aus Ottendorf-Okrilla vor.